Ärztin/Arzt in der Pflege
Porträt Ärztin in der Pflege, eigen neu
Dr. Merle Klepik, ärztliche Gutachterin, Fachbereich § 18 SGB XI, Abteilung Pflegeversicherung
„Hier kann ich dazu beitragen, dass Menschen die Pflege bekommen, die ihnen zusteht“, bringt es Dr. Merle Klepik auf den Punkt, und meint die Arbeit in der Pflege-Einzelfallbegutachtung, also die, bei der es um die Feststellung von Pflegegraden nach Paragraf 18 des elften Sozialgesetzbuches geht. Dabei schlägt die Ärztin aus der Nähe von Kiel einen Bogen zu ihrem Start als Kinderkrankenschwester. Weil die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten für sie als damals 23-Jährige „sehr absehbar“ waren, wie sie heute sagt, hatte sie Medizin studiert und schließlich elf Jahre in der Kinderchirurgie gearbeitet. „Heute finde ich es sehr spannend, beim Medizinischen Dienst nicht nur die Krankheitsbilder von jungen wie alten Menschen zu sehen, sondern ihnen auch konkret Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie etwas für sich verbessern können, wo sie Hilfe finden.“
Abwechslungsreich! Das fällt ihr spontan zu ihrem jetzigen Arbeitsalltag ein: An zwei Tagen in der Woche begutachtet sie, also besucht sie Menschen, die Pflege beantragt haben, in ihrem Wohnumfeld – sei es zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung. An den anderen Tagen sichtet und bearbeitet sie Anträge mit besonderen medizinischen Fragestellungen. Oder es ist ihr Fachwissen gefragt, um pflegefachliche Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen: Dabei kann es zum Beispiel um Fragen zu besonderen Krankheitsbildern oder um Maßnahmen gehen, die das Wohnumfeld verbessern sollen, sowie auch die Frage, ob eine Rehabilitation für jemanden sinnvoll sein könnte. Diese beratende Funktion sei sehr befriedigend, sagt sie, und schätzt dabei auch die vielen menschlichen Erfahrungen. „Ich höre so häufig, was für ein nettes Gespräch es war, wie diejenige oder die Angehörigen alles erzählen und zeigen konnten – unabhängig davon, ob es am Ende der gewünschte Pflegegrad erreicht wird.“
Ihren eigenen Weg, raus aus der Klinik und zum Medizinischen Dienst Nord, bereut sie nicht. Nach einem Umzug hatte sie sowieso einen beruflichen Neustart geplant, der auch ihrer Familie zugute kommt. Getauscht hat Dr. Merle Klepik damit auch die starren Klink-Arbeitszeiten „mit früher Visite und später Übergabe am Nachmittag“ gegen Gleitzeit und planbar freien Wochenenden und Feiertagen. Heute ist alles zusammen die richtige Kombination für sie.
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Als ärztliche Gutachterin oder ärztlicher Gutachter im Fachbereich Einzelfallbegutachtung nach § 18 SGB XI gehört es zu Ihren Aufgaben, alle mit der gesetzlichen Pflegeversicherung verbundenen Fragen im Zusammenhang mit der Beurteilung von Pflegebedürftigkeit der antragstellenden Personen zu bearbeiten. Dabei unterstützen Sie die in der Abteilung Pflegeversicherung tätigen Pflegefachkräfte insbesondere mit Ihrem medizinischen Know-how, auch bei der Beurteilung der Fragen zur Teilhabe (Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel, Anpassungen des Wohnumfeldes und der Rehabilitationsbedürftigkeit).
Zu Ihren Aufgaben gehört es auch, die antragsstellenden Personen in deren häuslicher Umgebung oder in Pflegeeinrichtungen aufzusuchen. Die Begutachtungen erfolgen unabhängig und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien. Für Ihre Qualifizierung für diese anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeit steht Ihnen ein Team erfahrender Kolleginnen und Kollegen zur Seite. Der Medizinische Dienst Nord verfügt über die Weiterbildungsermächtigung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin.