Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Innovationen auf dem Prüfstand
Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind diagnostische und therapeutische Verfahren, deren Nutzen medizinisch noch nicht eindeutig geklärt ist. Der Medizinische Dienst prüft im Auftrag der Krankenkasse, ob in Ausnahmefällen die Anwendung dennoch medizinisch empfohlen werden kann.
Text Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, eigen
Erst wenn der Nutzen und die Wirksamkeit von Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden nachgewiesen wurden, werden diese in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen, das heißt, die Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür.
Bei der Bewertung Neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden müssen die Gutachterinnen und Gutachter sowohl die komplexen gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch konkrete medizinische Sachverhalte einbeziehen. Zu berücksichtigen ist auch die aktuelle wissenschaftliche Erkenntnislage.
Bei lebensbedrohlichen oder wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankungen hat die Gesetzgebung Ausnahmen ermöglicht: Sind alle anerkannten Möglichkeiten zur Behandlung ausgeschöpft, können die Krankenkassen ausnahmsweise medizinische Leistungen bezahlen, die nicht im Leistungskatalog enthalten sind. Voraussetzung ist, dass die neue Methode eine nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung oder auf spürbare Besserung im Krankheitsverlauf verspricht. Dies kann durch ein sozialmedizinisches Gutachten festgestellt werden.
Akkordeon Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, eigen neu
Die Sozialmedizinische Expertengruppe Methoden- und Produktbewertung (SEG 7) ist eine gemeinsame Expertengruppe der Medizinischen Dienste und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).
Die SEG 7 hat die Begutachtungsanleitung Außervertragliche Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) fachlich erarbeitet. Diese Anleitung ist ein wichtiges Werkzeug und gleichzeitig eine verbindliche Richtschnur für die Medizinischen Dienste bei der Begutachtung von neuen Methoden.