Ihr Anliegen
Text zu Ihr Anliegen, eigen
Sie suchen Kontakt zum Medizinischen Dienst Nord, um zu informieren oder Kritik zu äußern? Dann schreiben Sie Ihr Anliegen in das unten stehende Website-Formular, das auf datengeschützem Weg direkt die betreffende Stelle erreicht.
Bitte beachten Sie dafür wichtige Infos:
Wo Menschen arbeiten, können auch Fehler gemacht werden. Der Medizinische Dienst Nord will eventuelle Einzelfehler beheben und generelle Fehlerquellen aufspüren. Deshalb stellt sich der Medizinische Dienst Nord gerne Ihrer sachlichen Kritik zu Gutachten, die von seinen Beschäftigten erstellt worden sind.
- Eine Kritik/Beschwerde kann sich gegen das Verhalten eines Gutachters/einer Gutachterin, eines oder einer Beschäftigten im Service oder einen organisatorischen Ablauf richten. Bitte haben Sie Verständnis, dass Schreiben mit beleidigenden Inhalten grundsätzlich nicht bearbeitet werden.
- Wenn Sie jedoch mit dem Leistungsentscheid (Pflegegrad, Feststellung der Arbeitsfähigkeit, Genehmigung von Hilfsmitteln oder Reha-Maßnahmen) nicht einverstanden sind, richten Sie bitte einen Widerspruch an Ihre Kranken-/ oder Pflegekasse. Einen Hinweis dazu finden Sie auf dem Leistungsbescheid unter „Rechtsbehelf".
- Hinweis: Im Bereich der Pflegeversicherung besteht aktuell eine außergewöhnlich hohe Auftragslage. Wir bearbeiten die uns von den Kranken-/Pflegekassen übermittelten Aufträge zur Begutachtung schnellstmöglich.
Wenn Sie Kritik an einer Begutachtung zu Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung oder aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben, die nicht Sie selbst betrifft, können Sie den Webdialog leider nicht nutzen. Der Grund: Der Medizinische Dienst Nord benötigt einen Nachweis, dass Sie im Sinne oder im Auftrag der betroffenen Person handeln. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Die Antwort kommt per Post
Die Stellungnahmen des Medizinischen Dienstes Nord können Sozialdaten enthalten, daher antworten wir ausschließlich per Briefpost. Der Grund ist, dass E-Mail-Adressen auch durch andere Personen genutzt werden können; die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit wäre dann nicht sichergestellt.