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Das MD-Portal

Das MD-Portal für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Medizinischen Diensten und Krankenhäusern

Über das MD-Portal, zuvor LE-Portal, tauschen die Medizinischen Dienste und Krankenhäuser elektronisch Daten und Dokumente zur Abrechnungsprüfung aus.

  • Am 01.01.2022 ist die Vereinbarung gemäß §17c Absatz 2, Satz 2, Nummer 2 KHG über bundeseinheitliche Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen der gesamten, zwischen Krankenhäusern und Medizinischen Diensten im Rahmen der Krankenhausabrechnungsprüfung, ablaufenden Vorgänge (elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung-eVV) zwischen dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin in Kraft getreten.
     
  • Alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Registrierung erhalten Sie auf der Internetseite www.mdportal.de .
     
  • Eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung des MD-Portals steht zur Verfügung. Der öffentliche Schlüssel für den MD Nord ist im MD-Portal unter folgendem Link zu finden:
    https://mdportal.de/helic-mdk-leportal/#/server-content/verschluesselung.html
     

Hinweise:

  • Krankenhäuser können dem Medizinischen Dienst Nord die entsprechenden Dokumente im PDF-Format mit maximal 500 MB im MD-Portal hochladen. Die Erweiterung der Datei-Formate und Datei-Größen ist geplant.
                                                          
  • Es ist möglich, dass sich die Krankenhäuser nach Abschluss eines Anforderungsvorgangs die hochgeladenen Dateien über den Button – Dokumente quittieren – selbstständig quittieren und das entsprechende Dokument (Dateiquittung) downloaden können. Diese Quittierung ist 100 Tage im MD-Portal sichtbar, danach wird der Vorgang gelöscht. Ab dem Zeitpunkt der Quittierung liegen die hochgeladenen Dateien nicht mehr im MD-Portal vor.
     
  • Des Weiteren ist es möglich, den Vorgangstyp – Erw. Prüfgegenstand – über das MD-Portal zu bedienen. Eine Befundanforderung (Erweiterung Prüfgegenstand) wird über diesen Vorgangstyp zur Verfügung gestellt und nicht mehr über den Vorgangstypen Anforderungen. Die erweiterte Prüfanzeige wird, falls vorhanden, als Serviceleistung mit angehängt.