Außerklinische Intensivpflege (AKI)
Außerklinische Intensivpflege (AKI) erhalten Versicherte, die mit schweren Erkrankungen im eigenen Haushalt, in Pflegeeinrichtungen oder in sogenannten „Beatmungs-Wohngemeinschaften (WGs)“ gepflegt werden. Sie sind in der Regel vollständig auf fremde Hilfe angewiesen.
2023 schreibt der Gesetzgeber erstmals vor, dass diese Versicherten einmal jährlich vom Medizinischen Dienst persönlich begutachtet werden. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Oktober 2023.
Akkordeon für AKI, FAQ
Außerklinische Intensivpflege erhalten erkrankte Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Kennzeichnend ist, dass bei ihrer Versorgung jeden Tag und unvorhersehbar lebensbedrohliche gesundheitliche Situationen auftreten können, die sofortige Maßnahmen erfordern. Damit die Versorgung dieser Patientinnen und Patienten gesichert ist, hat der Gesetzgeber das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) erlassen und damit einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen. Die Gesetzestexte finden Sie unter „Externe Infos …“ weiter unten.
Das Gesetz besagt: Im Auftrag der Krankenkassen haben die Medizinischen Dienste einmal im Jahr mit einer persönlichen Begutachtung am Ort der Leistungserbringung zu beurteilen, ob...
- die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und ob...
- die für den Einzelfall ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist.
Ziel ist es, dass Patientinnen und Patienten in der außerklinischen Intensivpflege dauerhaft bedarfsgerecht und qualitätsgesichert versorgt werden.
Ein besonderes Augenmerk gilt zudem Versicherten, die beatmet werden und/oder zur Beatmung mit einer sogenannten Trachealkanüle versorgt sind. Bei ihnen erfolgt zusätzlich eine Beurteilung der Möglichkeiten der Beatmungs-Entwöhnung beziehungsweise der Frage, ob die Kanüle entfernt werden kann (Dekanülierung). Neben der Begutachtung beraten und empfehlen die Gutachtenden die Kostenträger — in diesem Fall die Krankenkassen —, wie die Therapie verbessert werden kann.
Im Medizinischen Dienst Nord steht für diese anspruchsvolle Aufgabe ein erfahrenes multiprofessionelles, interdisziplinäres Team bereit. Es besteht aus Fachärztinnen und Fachärzten aus den Fachgebieten Anästhesie und Innere Medizin — jeweils mit intensivmedizinischer und/oder notfallmedizinischer Zusatzweiterbildung und sozialmedizinischer Expertise — sowie aus Pflegefachkräften.
Die Gutachterinnen und Gutachter begutachten Patientinnen und Patienten nach gesetzlicher Vorgabe. Das bedeutet in der Regel persönlich vor Ort und dort, wo sie ihre Leistung bekommen. In bestimmten Fällen ist auch eine reine Aktenlageprüfung möglich.
Verordnungen nach der Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sind seit dem 1. Januar 2023 möglich. Die Verordnungen stellen qualifizierte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte aus. Bei Patientinnen und Patienten, die beatmet werden und/oder mittels einer Trachealkanüle beatmet werden, ist vor jeder Verordnung zusätzlich eine sogenannte Potentialerhebung durch hierfür besonders qualifizierte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verpflichtend.
Übergangsweise ist noch bis zum 30. Oktober 2023 eine Verordnung nach der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) des G-BA Ziffer 24 („Spezielle Krankenbeobachtung“) zulässig.
Vom 1. November 2023 an sind die persönlichen AKI-Prüfungen vor Ort vorgeschrieben.
Haben Sie weitere Fragen? Dafür erreichen Sie den Medizinischen Dienst Nord…
- telefonisch: Serviceteam AKI, 040 25 169-5840
- schriftlich: E-Mail an aki-info(at)md-nord.de
Wichtiger Hinweis für Kranken- und Pflegekassen: Für Anträge nutzen Sie bitte die bekannte und bisher genutzte E-Mail-Adresse.
Hier finden Sie externe Links zu den gesetzlichen Grundlagen sowie zu darauf basierenden Richtlinien.
>>Link zum GKV-IPReG, Bundesgesetzblatt
>>Link zu Paragraf 37c SGB V, außerklinische Intensivpflege, Bundesamt für Justiz
>>Link zu Paragraf 132l SGB V, Verordnungsermächtigung, Bundesamt für Justiz
>>Link zur AKI-Richtlinie, G-BA
>>Link zum AKI-Begutachtungsleitfaden, MD Bund
>>Link zu Fragen und Antworten zur außerklinischen Intensivpflege, MD Bund
>>Link zu Informationen zur Begutachtung der außerklinischen Intensivpflege, Flyer MD Bund