Zum Inhalt springen

Außerklinische Intensivpflege (AKI) erhalten Versicherte, die mit schweren Erkrankungen im eigenen Haushalt, in Pflegeeinrichtungen oder in sogenannten „Beatmungs-Wohngemeinschaften (WGs)“ gepflegt werden. Sie sind in der Regel vollständig auf fremde Hilfe angewiesen.
2023 schreibt der Gesetzgeber erstmals vor, dass diese Versicherten einmal jährlich vom Medizinischen Dienst persönlich begutachtet werden. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Oktober 2023.

Akkordeon für AKI, FAQ

Außerklinische Intensivpflege erhalten erkrankte Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Kennzeichnend ist, dass bei ihrer Versorgung jeden Tag und unvorhersehbar lebensbedrohliche gesundheitliche Situationen auftreten können, die sofortige Maßnahmen erfordern. Damit die Versorgung dieser Patientinnen und Patienten gesichert ist, hat der Gesetzgeber das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) erlassen und damit einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege in das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgenommen. Die Gesetzestexte finden Sie unter „Externe Infos …“ weiter unten.

Das Gesetz besagt: Im Auftrag der Krankenkassen haben die Medizinischen Dienste einmal im Jahr mit einer persönlichen Begutachtung am Ort der Leistungserbringung zu beurteilen, ob...

  • die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und ob...
  • die für den Einzelfall ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist.

Ziel ist es, dass Patientinnen und Patienten in der außerklinischen Intensivpflege dauerhaft bedarfsgerecht und qualitätsgesichert versorgt werden.

Ein besonderes Augenmerk gilt zudem Versicherten, die beatmet werden und/oder zur Beatmung mit einer sogenannten Trachealkanüle versorgt sind. Bei ihnen erfolgt zusätzlich eine Beurteilung der Möglichkeiten der Beatmungs-Entwöhnung beziehungsweise der Frage, ob die Kanüle entfernt werden kann (Dekanülierung). Neben der Begutachtung beraten und empfehlen die Gutachtenden die Kostenträger — in diesem Fall die Krankenkassen —, wie die Therapie verbessert werden kann.