Pflege-Qualitätsprüfung
Gemeinsam für gute Qualität
Etwa 1,2 Millionen Menschen sind in Deutschland in Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege tätig. An 365 Tagen im Jahr sind sie für die pflegebedürftigen Menschen da. An einem dieser Tage nimmt der Medizinische Dienst die Versorgungsqualität der Pflegeeinrichtungen in den Blick und gibt Impulse für eine gute Pflege.
Akkordeon Pflege, eigen neu
Wichtiger Hinweis zum Infektionsschutz bei einer durch den MD Nord angekündigten Regelprüfung:
Für den Fall gemeldeter (!) Verdachtsfälle beziehungsweise bestätigter SARS-CoV-2-Infektionen bei von Ihnen versorgten Personen oder bei Ihnen Beschäftigten, bitten wir Sie am Tag der Ankündigung einer Regelprüfung um schnellstmögliche Rückmeldung unter der Rufnummer 040 25169-5500.
Die Qualitätsprüfungen findet unter Berücksichtigung der allgemeinen und länderspezifischen Empfehlungen zum Schutz vor SARS-CoV-2 statt.
Ambulante Pflegedienste:
Prüfankündigung_ambulant_online.pdf
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen:
Prüfankündigung_vollst_online.pdf
Tagespflege:
In welchem Umfang und zu welchen Inhalten müssen die Schulungen in Erster Hilfe und Notfallmaßnahmen abgehalten werden?
Maßgeblich für die im Rahmen der Qualitätsprüfungen vorzunehmende gutachterliche Bewertung ist die Ausfüllanleitung zu der Prüfungsfrage. Hierbei handelt es sich um Ausführungen, die aus den Pflegetransparenzvereinbarungen ambulant/stationär in die Qualitätsprüfungsrichtlinien übernommen worden sind.
Der Medizinische Dienst hat selbst keine normativen Aufgaben, insofern werden Anforderungen an die Pflegeeinrichtungen nicht vom Medizinischen Dienst festgelegt.
Weitergehende Ausführungen zu den Inhalten und dem zeitlichen Umfang liegen nicht vor.
Die Verantwortung für den zeitlichen Umfang und die konkrete Ausgestaltung der Schulungsinhalte obliegt der Pflegeeinrichtung. Im Rahmen der Schulungen sollten neben den grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe insbesondere die in der Einrichtung auftretenden Notfallsituationen berücksichtigt werden.
Aus fachlicher Sicht und im Sinne der versorgten Pflegebedürftigen wird empfohlen, die Schulungen darauf auszurichten, dass die Mitarbeiter in Notfallsituationen entsprechend des aktuellen fachlichen Wissenstandes adäquat handeln können.
Vor diesem Hintergrund sind praktische Übungen in erster Hilfe sinnvoll.
Für die Prüfung ambulanter Pflegedienste gilt
Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn der ambulante Pflegedienst belegen kann, dass Schulungen in Erster Hilfe und zum Verhalten bei Notfallmaßnahmen in regelmäßigen Abständen von nicht mehr als zwei Jahren durchgeführt worden sind.
Bei einer Stichprobe von 10 Prozent der Mitarbeiter, die mindestens ein Jahr im Pflegedienst beschäftigt sind, werden Nachweise eingesehen.